Gesetzlich Versicherte

Sie haben die Möglichkeit, Ihre*n Psychotherapeut*In in mind. fünf Sitzungen à 50 Minuten kennenzulernen (drei sogenannte „Sprechstunden”, zwei davon „Probatorische Sitzungen“). Diese werden idR von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse komplett übernommen. Danach stellt Ihr*e Therapeut*In einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Je nach Ihrem Bedarf wird eine Kurzzeittherapie von 12 Stunden, die um weitere 12 Stunden verlängert werden kann, oder eine Langzeittherapie von 60 Stunden, die wiederum um 20 Stunden verlängert werden kann, beantragt. 

Eine Kurzzeittherapie kann auch in eine Langzeittherapie umgewandelt werden, sollten die Behandlungsziele in der Kurzzeitherapie noch nicht vollständig erreicht worden sein. Eine bewilligte Psychotherapie wird ebenfalls von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse komplett übernommen, sodass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Privat Versicherte

Sie haben die Möglichkeit, Ihre*n Psychotherapeut*In in fünf Sitzungen à 50 Minuten kennenzulernen (sogenannte „Probatorische Sitzungen“). Abhängig von Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfe wird angelehnt an das Verfahren der gesetzlichen Krankenkassen von Ihnen und Ihrer*m Therapeutin*in ein Antrag auf Therapiestunden gestellt, die Anzahl kann dabei variieren (idR 20 bis 80 Stunden). Manche privaten Krankenkassen können auch ohne Antrag bereits Kurzzeittherapie-Stunden bewilligen, dies finden Sie gemeinsam mit Ihrer Krankenkasse und Ihrer*m Therapeut*in heraus.

Eine bewilligte Psychotherapie wird von Ihrer privaten Krankenkasse komplett übernommen, sodass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Selbstzahler

Sollten Sie aus Ihren individuellen Gründen für sich entscheiden, dass Sie Ihre Psychotherapie lieber selbst zahlen, z.B. weil Sie bei Ihrer Krankenkasse keine Diagnose hinterlegen wollen, ist auch dies möglich. Der Stundensatz richtet sich dabei an demjenigen Satz, der aktuell von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.